Liebevoll eingerichtetes Landhotel in Lehrte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufenthalte sowie für die Durchführung von Veranstaltungen (wie Bankette, Seminare, Tagungen, Feierlichkeiten, Beerdigungen etc.) und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels – sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Hotelzimmer
Gebuchte Zimmer stehen am bestätigten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt werden. Sollten Sie eine spätere Abreise wünschen, so bitten wir Sie, dies rechtzeitig mit uns abzustimmen.

Stornierungen – Hotelzimmer
Für alle Buchungen über Online-Plattformen oder unsere Webseite gelten die jeweils dort angegeben Stornierungsbedingungen.

Für direkte Buchungen sowie Gruppenbuchungen von 6 oder mehr Hotelzimmern gelten die DEHOGA üblichen Konditionen:
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt: Keine Gebühren
vom 27. bis 8. Tag: 50 % des Zimmerpreises
vom 7. bis 1. Tag: 80 % des Zimmerpreises
nach dem 1. Tag: 100% des Zimmerpreises

Der Anspruch bezieht sich auf die vereinbarten Übernachtungspreise inkl. Frühstück sowie ggf. Halb- oder Vollpension.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Bei Messezeiträumen gelten gesonderte Bedingungen und eine kostenlose Stornierung ist ab 9 Monaten vor der Anreise bzw. dem Messebeginn nicht mehr möglich.

Preise
Es gelten grundsätzlich unsere Preislisten auf unserer Webseite und in den Vermittlungsportalen. Hotelzimmerpreise können sich täglich ändern. Nur bei schriftlichen Angeboten oder schriftlich festgehaltenen Absprachen gelten die im Angebot oder Absprache genannten Preise.

Stornierungen – Veranstaltungen
Falls Sie von Ihrem geplanten Aufenthalt, Veranstaltung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen zurücktreten (Stornierung), so gelten hierfür folgende Stornogebühren ausgehend vom Veranstaltungspreis für Tagungen, Feierlichkeiten oder sonstige Veranstaltungen:
Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung behalten wir uns vor, 40 % und bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 70 % der vereinbarten Tagungspauschale bzw. der Kosten zu berechnen.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Änderungen – Veranstaltungen
Sie haben die Möglichkeit, uns bis zu 3 Tage bis 18 Uhr vor Hochzeiten, Familienfeiern, Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen über genaue Personenzahlen zu informieren. Es wird die Personenzahl abgerechnet, die bis dahin gemeldet worden ist.

Sollten an der Veranstaltung aber weniger als 95 % der angemeldeten Personen teilnehmen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Differenz bis zur Toleranzgrenze (95%) zu berechnen. Werden mehr Personen bewirtet werden als angemeldet sind, berechnen wir die tatsächliche Personenzahl.

Änderungen oder Ergänzungen von Buchungen oder Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Schäden
Für Beschädigungen oder Verluste, die während Ihres Aufenthaltes oder Ihrer Veranstaltung eintreten, haften Sie, sofern nicht der Schaden in unserem Verantwortungsbereich liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich für den Schaden aufkommt.

Stornierungen – Leistungen Dritter
Hier gelten die Bedingungen des Zulieferers oder Partners, von dem wir die Leistung beziehen. Wir geben die Gebühren so weiter, wie sie uns gestellt werden.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Zahlungsziel
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Schlussbestimmungen:
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz den Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verzehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung den UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.